
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 19/24 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 11 Abs. 2, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Werbungskosten, Instandhaltungsrücklage, Erhaltungsrücklage, Verausgabung, Abfluss |
Rechtsfrage: | Sind bereits die Einzahlungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar? - Oder ist dies erst dann der Fall, wenn die Gemeinschaft (der Verwalter) Mittel aus der Rücklage entnimmt und für Erhaltungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums verwendet (so ständige Rechtsprechung seit Senatsurteil vom 26.1.1988 IX R 119/83, BFHE 152 S. 471, BStBl. 1988 II S. 577; H 21.2 des Einkommensteuer-Handbuchs "Werbungskosten")? - Auswirkungen der inzwischen ausdrücklich in § 9a des Wohnungseigentumsgesetzes geregelten Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Streitfrage? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.03.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 866/23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 20 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.01.2025 |
Erledigungs-Az: | IX R 19/24 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 02 65 |