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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 16/24 (BFH) |
§§: | KStG § 27 Abs. 1 Satz 3, KStG § 28 Abs. 2, KStG § 27 Abs. 8 |
Schlagwörter | Einlagekonto, Auflösung, Gesamtrechtsnachfolge, Ausländische Kapitalgesellschaft, Zufluss |
Rechtsfrage: | Feststellung einer Einlagenrückgewähr gemäß § 27 Abs. 8 KStG - 1. Liegt eine Leistung im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG vor, wenn bei der Auflösung einer ausländischen (hier: französischen) Gesellschaft ohne Liquidation sämtliche Vermögensgüter und Verbindlichkeiten im Wege der Anwachsung auf den Alleingesellschafter übergehen und sich die Rechtsfolgen ausschließlich nach dem ausländischen (hier: französischen) Recht bestimmen? - 2. Reicht es für die Begründung eines Zuflusses beim Anteilseigner aus, dass sämtliche Aktiva und Passiva beim Anteilseigner zu bilanzieren wären? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 17.04.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1723/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 00 73 |