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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 34/24 (BFH) |
| §§: | EStG § 5 Abs. 2 a, InsO § 38, HGB § 238, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 |
| Schlagwörter | Forderung, Insolvenzverfahren, Passivierung, Bilanzstichtag |
| Rechtsfrage: | Kann trotz des Verzichts auf die Anmeldung zur Tabelle einer Darlehensforderung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens beim Darlehensnehmer auf den nachfolgenden Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit zu passivieren sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 10.10.2024 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 3000/21 K, G |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 19 57 |
| Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: XI R 29/24 |