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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 33/21 |
§§: | AO § 129, KStG § 27 Abs. 2 |
Schlagwörter | Einlagekonto, Berichtigung, Offenbare Unrichtigkeit |
Rechtsfrage: | Ist die Korrektur eines Steuerbescheids nach § 129 AO ausgeschlossen, wenn bei Erlass des Bescheids dessen Fehlerhaftigkeit erkennbar ist, eine Berichtigung aber weiterer Sachverhaltsaufklärung oder der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer für die Wertermittlung relevanten Norm bedarf? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 20.04.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1311/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 10 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.10.2024 |
Erledigungs-Az: | VIII R 33/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 18 68 |