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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 29/24 (BFH) | 
| §§: | KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, KStG § 4, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4 | 
| Schlagwörter | Betrieb gewerblicher Art, Krematorium, Betriebseinnahme | 
| Rechtsfrage: | Führen nach der Einäscherung von Leichnamen in der Asche verbliebene metallische Kremationsrückstände zu Betriebseinnahmen des Betriebs gewerblicher Art (BgA) "Krematorium"? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 13.11.2023 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 2671/20 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 04 18 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: XI R 4/24 | 
