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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 37/18 (BFH) |
§§: | GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. f |
Schlagwörter | Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Abschlag, Sicherheitsleistung |
Rechtsfrage: | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG für Vorbehalts- oder Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen, die an Verwertungsgesellschaften geleistet wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 14.06.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 276/15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2023 |
Erledigungs-Az: | IV R 37/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: III R 38/18 -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 10 99 |