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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-55/98 (EuGH) |
§§: | EG-Vertrag Art. 6, EG-Vertrag Art. 59 |
Schlagwörter | EG, Fortbildung |
Rechtsfrage: | 1. Ist es mit den Artikeln 6 und 59 EG-Vertrag vereinbar, daß nach dänischer Rechtsprechung eine Vermutung dafür besteht, daß ein Kurs, wenn er an einem allgemeinen Urlaubsort im Ausland durchgeführt wird und der Kursort als solcher nicht fachlich begründet ist, einen so erheblichen touristischen Einschlag hat, daß die Aufwendungen für den Kurs nicht als abzugsfähige Betriebskosten anzusehen sind? - 2. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der innerstaatliche Rechtszustand auf dem Gebiet des Steuerrechts unter Verweisung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann) oder in der Rechtssache C-250/95 (Futura Participations SA) gerechtfertigt werden? |
Vorinstanz: | Hjesteret |
Vorinstanz/Datum: | 18.02.1998 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 1998 Nr. C 137 S. 10 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 28.10.1999 |
Erledigungs-Az: | Rs C-55/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 21 40 |