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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 3/24 (BFH) |
§§: | VersStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, VersStG § 1 Abs. 1 |
Schlagwörter | Versicherungsteuer, Verkaufsaufschlag, Gruppenversicherungsvertrag |
Rechtsfrage: | Versicherungsteuerrechtliche Behandlung sogenannter Verkaufsaufschläge im Zusammenhang mit Gruppenversicherungsverträgen - Gehören Verkaufsaufschläge im Zusammenhang mit Gruppenversicherungsverträgen, die die versicherten Personen an den Versicherungsnehmer entrichten, unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 7.12.2016 II R 1/15 (BFHE 256 S. 534, BStBl 2017 II S. 360) nicht zum Versicherungsentgelt im Sinne von § 1 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 VersStG, wenn das Brutto-Entgelt und der hiervon beim Versicherungsnehmer verbleibende Verkaufsaufschlag zuvor nicht fest zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer vereinbart wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 27.09.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2132/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 06 44 |