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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvL 14/24 (BVerfG) |
§§: | KAGG § 43 Abs. 14 Satz 2, KAGG § 43 Abs. 14 Satz 3, KAGG § 40 Abs. 1 Satz 1, KStG § 8 b Abs. 2, EStG § 3 Nr. 40, GG Art. 20 Abs. 2, GG Art. 38 Abs. 1 Satz 2, GG Art. 42 Abs. 1 Satz 1, GG Art. 76 Abs. 1, GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Altveräußerungsgewinn, Anteil, Ausland, Gewinnausschüttung, Sondervermögen, Steuerbefreiung, Verfassung, Gesetzgebungsverfahren, Vermittlungsausschuss, Ordnungsmäßigkeit, Gesetzgebungsmangel |
Rechtsfrage: | Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 43 Abs. 14 Satz 2 und 3 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften i.d.F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20.12.2001 (BGBl 2001 I S. 3858, BStBl 2002 I S. 35) gegen Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt. - Normenkontrollverfahren |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 17.07.2024 |
Vorinstanz/AZ: | I R 12/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 18 72 |