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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 31/17 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 2 |
Schlagwörter | Veräußerungserlös, Wesentliche Beteiligung, Besserungsschein, Darlehen, Darlehensforderung, Erwerb |
Rechtsfrage: | Umfang des Veräußerungserlöses bei § 17 EStG . Hier zur Frage der Zuordnung zum Veräußerungserlös nach § 17 EStG, wenn der bisherige Gesellschafter (Veräußerer) bei seinem damaligen Erwerb sämtlicher Anteile zugleich auch die Rechte eines Besserungsscheins (Wiederauflebung von Darlehensforderungen durch Eintritt des Besserungsfalls) erwarb, die er nunmehr bei seiner Veräußerung sämtlicher Anteile letztlich im Rahmen der vertraglichen Regelungen im Veräußerungsvertrag in seiner maximalen Höhe vergütet bekommt, dies beruhend auf einer Zuführung des Käufers an die Gesellschaft, die wiederum den Betrag an den bisherigen Gesellschafter weiterleitete. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 13.09.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2013/16 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 1886 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 20 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.07.2018 |
Erledigungs-Az: | IX R 31/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 17 66 |