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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 36/23 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1, GrEStG § 14 Nr. 1, BGB § 133, BGB § 157, BewG § 12 Abs. 3 Satz 1
Schlagwörter Erbbaurecht, Verlängerung, Grunderwerbsteuer, Vertrag, Auslegung, Bemessungsgrundlage, Abzinsung
Rechtsfrage: 1. Ist die Änderung eines Vertrags im Hinblick auf die zukünftige automatische Verlängerung eines vereinbarten Erbbaurechts so auszulegen, dass die bindende Zustimmung durch "beredtes Schweigen" erst mit Verstreichen der jeweiligen Widerspruchsfrist als erteilt gilt, sodass die Grunderwerbsteuer gemäß § 14 Nr. 1 GrEStG erst in diesem Zeitpunkt entsteht? - 2. Ist die Bemessungsgrundlage abzuzinsen (vgl. hierzu II R 3/22)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 30.11.2023
Vorinstanz/AZ: 11 K 2195/21 GE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 02 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.07.2024
Erledigungs-Az: II R 36/23
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 15 64