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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 4/24 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 12 Satz 2, RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 2 Buchst. b |
Schlagwörter | Umsatzsteuerbefreiung, Vermietung, Stellplatz, Verkaufsabsicht, Automarkt |
Rechtsfrage: | Zur Umsatzsteuerpflicht der Vermietung von Standplätzen auf Automärkten: Ist die Vermietung von Flächen zum Abstellen von zum Verkauf bestimmten Fahrzeugen auf "Automärkten" angesichts der Rückausnahmevorschrift in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG eine umsatzsteuerpflichtige Leistung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 30.01.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1078/23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 07 51 |