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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 20/23 (BFH) |
§§: | EStG § 6 b Abs. 7 |
Schlagwörter | Gewinnzuschlag, Verzinsung, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Ist die Höhe des Gewinnzuschlags von jährlich 6 Prozent nach § 6 b Abs. 7 EStG aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase verfassungswidrig? - Zulassung durch FG- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.09.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1459/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 20 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.03.2025 |
Erledigungs-Az: | VI R 20/23 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 09 55 |