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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 12/24 (BFH) |
§§: | EStG § 18, InsO § 35 Abs. 2, InsO § 295 Abs. 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 |
Schlagwörter | Insolvenz, Ausgleichszahlung, Betriebsausgabe, Freigabe, Betriebliche Veranlassung |
Rechtsfrage: | Sind die im Gegenzug für die Freigabeerklärung einer selbständigen Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 i.V.m. § 295 Abs. 2 InsO (jetzt § 295 a InsO) zu leistenden Ausgleichszahlungen des Insolvenzschuldners an die Insolvenzmasse als Betriebsausgaben im Betrieb des Insolvenzschuldners zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 19.01.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 2791/22 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 13 79 |