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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 15/24 (BFH) |
§§: | EStG § 19, EStG § 112, EStG § 113, EStG § 119 Abs. 1 |
Schlagwörter | Energiepreispauschale, Anspruchsberechtigter, Arbeitnehmer, Verfassungswidrigkeit, Subvention, Konstitutive Zuordnung |
Rechtsfrage: | Ist die Einkommensteuerpflicht der im Jahr 2022 einmalig ausgezahlten Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro verfassungsgemäß? - Im Streitfall stellt ein Arbeitnehmer als Anspruchsberechtigter (§ 113 EStG) dies streitig. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 17.04.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 1425/23 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 08 34 |