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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 21/24 (BFH) |
| §§: | UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9, AO § 40 |
| Schlagwörter | Steuerbare Leistung, Scheinrechnung, Leistungsaustausch, Provision |
| Rechtsfrage: | Handel mit Schein- und Abdeckrechnungen als steuerbare sonstige Leistung: Stellt die provisionsvergütete Erstellung von Schein- und Abdeckrechnungen durch sog. Servicegesellschaften, denen tatsächlich keine Leistungen zugrunde liegen, sondern die ausschließlich der Abdeckung von ausbezahlten Schwarzlöhnen in der Buchführung des (vermeintlichen) Leistungsempfängers dienen, mitsamt weiteren hiermit einhergehenden Handlungen eine (komplexe) Leistung eigener Art dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 07.10.2024 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 443/22 |