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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 14/22 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b, AO § 42 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung, Umlegungsverfahren, Gestaltungsmissbrauch |
Rechtsfrage: | Ist der Erwerb von Grundstücken im Rahmen eines Umlegungsverfahrens gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG in der bis zum 28.12.2020 geltenden Fassung auch von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn u.a. Ausgleichszahlungen geleistet wurden, oder ist die Steuerbefreiung aufgrund des § 42 AO zu verweigern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 10.03.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 2620/19 GrE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 06 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.12.2024 |
Erledigungs-Az: | II R 14/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 06 72 |