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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 30/22 (BFH) |
§§: | EStG § 4 h Abs. 3 Satz 1, EStG § 4 h Abs. 1 Satz 1, KStG § 8 b Abs. 1, KStG § 8 b Abs. 2, GewStG § 7 Satz 4 |
Schlagwörter | Mitunternehmerschaft, Zinsschranke, Teileinkünfteverfahren, Dividende, Veräußerungsgewinn |
Rechtsfrage: | Sind bei einer Mitunternehmerschaft, an der nur Körperschaften beteiligt sind, im Rahmen der Ermittlung des sog. maßgeblichen Gewinns nach § 4 h Abs. 3 Satz 1 EStG erzielte Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne in voller Höhe oder lediglich in Höhe des nicht gemäß § 8 b Abs. 1 und Abs. 2 KStG freigestellten Anteils zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 11.10.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8034/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 21 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.05.2025 |
Erledigungs-Az: | IV R 30/22 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 13.5.2025) - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |