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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-453/23 (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1, AEUV Art. 108 Abs. 3, VO (EU) 2015/1589 Art. 2
Schlagwörter EG, EU, staatlichen Beihilfe, Eisenbahn, Grundsteuerbefreiung
Rechtsfrage: 1. Verfälscht oder droht es den Wettbewerb im Lichte des Art. 107 Abs. 1 AEUV zu verfälschen, wenn ein Mitgliedstaat eine an alle Unternehmer gerichtete Steuervergünstigung wie die des Art. 7 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a der Ustawa z dnia 12 stycznia 1991 r. o podatkach i oplatach lokalnych (Gesetz über kommunale Steuern und Abgaben vom 12.1.1991) (Dz.U. 2019, Pos. 1170, in geänderter Fassung) gewährt, die Grundstücke, Gebäude und Bauwerke von der Grundsteuer befreit, die Teil der Eisenbahninfrastruktur im Sinne der Bestimmungen über den Eisenbahnverkehr sind, die den Eisenbahnbetreibern zur Verfügung gestellt wird? - 2. Falls die erste Frage bejaht wird: Ist ein Unternehmer, der auf der Grundlage der genannten nationalen Vorschrift in den Genuss einer Steuerbefreiung gekommen ist, die nicht unter Einhaltung des in Art. 108 Abs. 3 AEUV in Verbindung mit Art. 2 der Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13.7.2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art. 108 AEUV vorgesehenen Verfahrens eingeführt wurde, zur Zahlung der ausstehenden Steuer zuzüglich Zinsen verpflichtet?
Vorinstanz: Naczelny Sad Administracyjny (Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2023/123
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 29.04.2025
Erledigungs-Az: Rs C-453/23
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 06 84