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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 45/22 (BFH) |
§§: | AStG § 1 Abs. 1 Satz 1, AStG § 1 Abs. 5 |
Schlagwörter | Außensteuerrecht, Betriebsstätte, Fremdvergleich, Verrechnungspreis |
Rechtsfrage: | Besteuerung der inländischen Betriebsstätte einer ungarischen Kapitalgesellschaft: Haben Berechnungen nach § 1 Abs. 5 AStG i.V.m. der BsGaV Vorrang vor einer Gewinnermittlung, in der keine Verrechnungen mit dem Mutterhaus vorliegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 27.09.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1595/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 01 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.2024 |
Erledigungs-Az: | I R 45/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 06 71 |