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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 22/23 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a, EStG § 9 Abs. 4 |
Schlagwörter | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Leiharbeiter, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, dauerhafte Zuordnung |
Rechtsfrage: | Kann ein Leiharbeitnehmer aufgrund des ab 1.4.2017 geltenden § 1 Abs. 1 b Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (BGBl 2017 I S. 258, - Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten -) für Fahrten zum Entleiher eine Neubewertung der Ex-ante-Betrachtung durchführen, mit dem Begehren, dass betreffende Fahrtkosten aufgrund von Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig sind? - Zulassung durch BFH- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 21.03.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1233/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 06 72 |