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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 36/22 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2, AO § 39 Abs. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Mitunternehmer, Mitunternehmerrisiko, Mitunternehmerinitiative, Nießbrauch, Zurechnung |
Rechtsfrage: | Ist der alleinige Kommanditist (ggf. im Rahmen eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses) Mitunternehmer der KG geblieben, nachdem er seinen Kommanditanteil unter der Auflage der Bestellung eines Ertragsnießbrauchs zugunsten einer von ihm beherrschten anderen Personengesellschaft unentgeltlich auf seine Söhne übertragen hat? Ist ihm daher der Nießbrauchsbetrag im Rahmen der Einkünftefeststellung der KG als Gewinnanteil zuzurechnen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.02.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 41/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 09 85 |