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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-142/24
§§: ErbStG § 15 Abs. 2, EWR-Abkommen Art. 40
Schlagwörter EG, EU, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Stiftung, Familie, Steuerklasse, Familienstiftung
Rechtsfrage: Ist Art. 40 EWR-Abkommen vom 2.5.1992 dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats über die Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer entgegensteht, die für die Besteuerung des Übergangs von Vermögen auf Grund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden an eine ausländische Stiftung auch dann die höchste Steuerklasse III zugrunde legt, wenn die Stiftung wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist (Familienstiftung), während sich im entsprechenden Fall bei einer inländischen Familienstiftung die Steuerklasse nach dem Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zu dem Schenker (Stifter) richtet, was bei der inländischen Familienstiftung zur Anwendung der günstigeren Steuerklassen I oder II führt?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.11.2023
Vorinstanz/AZ: 7 K 217/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 06 46