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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 26/23 (BFH) |
§§: | GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. f |
Schlagwörter | Gewerbeertrag, Wasser, Versorgungsunternehmen, Hinzurechnung, Nutzungsrecht, Konzession |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei einer wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung zur Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Trinkwasserversorgung um ein zeitlich befristetes Recht (Konzession) im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG, und unterliegen daher die von einem im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung tätigen Unternehmen gezahlten Wassernutzungsentgelte der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung? - Zulassung durch BFH- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 14.12.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 11252/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 04 25 |