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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 48/23 (BFH) |
§§: | GewStG § 10 a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, KStG § 8 b Abs. 3 Satz 3, KStG § 8 b Abs. 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AktG § 221 Abs. 1 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Wandelanleihe, Barausgleich, Abzugsverbot, Verlustabzug |
Rechtsfrage: | Führen Barausgleich infolge der Ausübung des Wandlungsrechts im Zusammenhang mit von einer AG ausgegebenen Wandelanleihen und Rückkauf von Wandelanleihen zu Marktpreisen zu verdeckten Gewinnausschüttungen? Abzugsverbot nach § 8 b Abs. 3 Satz 3 KStG für Aufwendungen für den Barausgleich oder den Rückkauf von Wandelanleihen? Verlustabzug nach § 10 a GewStG im Falle sogenannter doppelstöckiger Personengesellschaften? - Zulassung durch FG- Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.07.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1197/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 14 46 |