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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-747/23 (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107, AEUV Art. 108, VO (EG) Nr. 659/1999 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Italien |
Rechtsfrage: | 1. Ist eine Maßnahme wie die durch diejenigen nationalen Rechtsvorschriften geregelte, die in Rn. 20 [der ursprünglichen Fassung des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens] genannt sind, und insbesondere die in Art. 2 Abs. 2 Buchst. a des Ministerialdekrets Nr. 73/2004 vorgesehene Maßnahme, als Beihilfe im Sinne und für die Anwendung der Art. 107 und 108 AEUV sowie der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22.3.1999 einzustufen? - 2. Ist eine Maßnahme wie die durch diejenigen nationalen Rechtsvorschriften geregelte, die in Rn. 20 [der ursprünglichen Fassung des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens] genannt sind, und insbesondere die in Art. 2 Abs. 2 Buchst. b des Ministerialdekrets Nr. 73/2004 vorgesehene Maßnahme, als Beihilfe im Sinne und für die Anwendung der Art. 107 und 108 AEUV sowie der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22.3.1999 einzustufen? |
Vorinstanz: | Consiglio di Stato (Italien) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU C/2024/1401 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 13.03.2025 |
Erledigungs-Az: | Rs C-746/23 und C-747/23 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 04 23 |