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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 87/06 |
§§: | EStG § 74 Abs. 2, SGB X § 107, SGB X § 104 Abs. 1, AO § 218 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Erstattung, Abzweigung, Abrechnung |
Rechtsfrage: | Auszahlung des Kindergeldes für das volljährige behinderte Kind an den mangels finanzieller Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtigen Vater, der aber Aufwendungen für Unterhalt und Kontaktpflege getragen hat? - Ist die Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen der Eltern (vgl. VIII R 58/03 im BStBl II 2006 S. 130) nur im Rahmen des § 74 Abs. 1 EStG (Abzweigung) oder auch im Rahmen des § 74 Abs. 2 EStG (Erstattung) anzuwenden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 14.03.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 4885/02 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 05 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.07.2008 |
Erledigungs-Az: | III R 87/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 38 04 |