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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 3/24 (BFH) |
§§: | AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 21, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 |
Schlagwörter | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Miteigentumsanteil, Schenkung, Übertragung, Vermögensverwaltende GbR |
Rechtsfrage: | Der Alleineigentümer (Vater) einer vermieteten Immobilie überträgt einen ideellen 2/5-Miteigentumsanteil an seinen Sohn. Die bisherigen Darlehen werden im Grundbuch entsprechend dem Miteigentumsanteil zur dinglichen Haftung übernommen, zu einer schuldrechtlichen Schuldübernahme beziehungsweise einem Schuldbeitritt ist es (jedenfalls) bis zum Ende des Streitjahres (2020) nicht gekommen. - Begehren auf vollständige Berücksichtigung der Darlehenszinsen als Werbungskosten auch nach dem Schenkungsakt. Ist es sachlich gerechtfertigt den Sachverhalt bei einer vermögensverwaltenden GbR anders zu behandeln als bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (vgl. BFH-Beschluss vom 27.4.2017 IV B 53/16)? - Zulassung durch FG- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 163/23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 10 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.12.2024 |
Erledigungs-Az: | IX R 3/24 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 05 47 |