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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 17/23 (BFH) |
§§: | EStG § 2 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 5 b, EStG § 32 d Abs. 6, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1, AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Antragsveranlagung, Festsetzungsfrist, Festsetzungsverjährung, Anlaufhemmung, Günstigerprüfung, Pflichtveranlagung |
Rechtsfrage: | Löst die Stellung eines Antrags auf Günstigerprüfung nach § 32 d Abs. 6 EStG eine Pflichtveranlagung aus, mit der Folge dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO zur Anwendung gelangt? - Zulassung durch FG- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 20.07.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 1062/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 13 35 |