Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-184/25 (EuG) |
| §§: | RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. b, RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. c, RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. d |
| Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Finanzunternehmen, Kredite, Veräußerung, Forderung |
| Rechtsfrage: | 1. Ist, wenn ein Finanzunternehmen die von ihm an einen Kunden gewährten Kredite an ein anderes Finanzinstitut veräußert und diese Kredite nach deren Veräußerung gegen Entgelt weiterhin selbst verwaltet, Art. 135 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuerrichtlinie, der die Steuerbefreiung der Verwaltung von Krediten durch einen Kreditgeber betrifft, dahin auszulegen, dass er auch den Fall erfasst, in dem das erstgenannte Unternehmen solche von ihm selbst gewährten Kredite, die es an dieses andere Finanzinstitut veräußert hat, weiterhin verwaltet? - 2. Ist, falls die erste Frage verneint wird und die Verwaltung von Krediten durch das erstgenannte Unternehmen Kredite - betrifft, mit denen eine von einem anderen Finanzinstitut ausgegebene Anleihe besichert wird, Art. 135 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuerrichtlinie, der die Steuerbefreiung der Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten und Garantien betrifft, dahin auszulegen, dass er auch den Fall erfasst, in dem das erstgenannte Unternehmen Kredite verwaltet, mit denen eine von einem anderen Finanzinstitut ausgegebene Anleihe besichert wird? - 3. Ist, falls die zweite Frage verneint wird, Art. 135 Abs. 1 Buchst. d der Mehrwertsteuerrichtlinie, der die Steuerbefreiung der Umsätze im Geschäft mit Forderungen betrifft, dahin auszulegen, dass er auch den Fall erfasst, in dem das erstgenannte Unternehmen auf ein anderes Finanzinstitut übertragene Forderungen verwaltet? |
| Vorinstanz: | Korkein hallinto-oikeus (Finnland) |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU C/2025/3061 |