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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 25/23 (BFH) |
§§: | EStG § 15 a Abs. 1, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 6 Abs. 3 |
Schlagwörter | Kapitalkonto, Gesellschafterdarlehen, Anteilsübertragung, Entgelt, Veräußerungsgewinn |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei einem durch gesellschaftsrechtlich zulässige Überentnahmen aktivisch gewordenen Gesellschafterkonto entgegen der bilanziellen Behandlung nicht um Eigenkapital, sondern um ein Darlehenskonto? Führt daher die entschädigungslose Übertragung des Mitunternehmeranteils auf eine Familienstiftung zu einem Veräußerungsgewinn des ausscheidenden Gesellschafters? - Zulassung durch FG- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 28.09.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1796/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 18 22 |