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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 6/23 (BFH) |
§§: | AO § 89 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verbindliche Auskunft, Gebühr, Umwandlung, Antragsteller |
Rechtsfrage: | Ist, wenn mehrere Personen eine verbindliche Auskunft betreffend denselben Sachverhalt - hier ein mehrstufiges Umwandlungsverfahren - beantragen und daraufhin das Finanzamt wort- und inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte an jeden Antragsteller erteilt, gegen jeden Antragsteller eine Auskunftsgebühr festzusetzen, oder hat ein gemeinsamer Gebührenbescheid gegen alle Antragsteller als Gesamtschuldner zu ergehen? Ist der Anwendungsbereich von § 89 Abs. 3 Satz 2 AO auf die in § 1 Abs. 2 StAuskV genannten Fallgruppen beschränkt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1330/20 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 06 27 |