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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 36/23 (BFH) |
§§: | EStG § 62 Abs. 1 a Satz 3, EStG § 62 Abs. 1 a Satz 4, EStG § 62 Abs. 1 a Satz 5, FreizügG/EU § 2 Abs. 2, FreizügG/EU § 2 Abs. 3, EStG § 62 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Familienkasse, Freizügigkeit, Verlustfeststellung, Ausländerbehörde |
Rechtsfrage: | Ist die Familienkasse nach § 62 Abs. 1 a EStG berechtigt und verpflichtet, trotz Verlustfeststellung durch die Ausländerbehörde die Freizügigkeitsberechtigung eines Unionsbürgers zu prüfen, festzustellen und Kindergeld festzusetzen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 28.02.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 1527/22 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 20 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.04.2024 |
Erledigungs-Az: | III R 36/23 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 10 42 |