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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-803/22 (EuG)
§§: Grundrechtecharta Art. 17, VO (EU) 2022/1854 Art. 14, VO (EU) 2022/1854 Art. 15, AEUV Art. 122 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Nichtigkeit, Energiepreis, Eigentum, Rückwirkung
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen den Rat der Europäischen Union: Der Kläger beantragt, - die mit der vorliegenden Klage geltend gemachten Klagegründe für zulässig zu erachten und ihnen stattzugeben; - Kapitel III der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates vom 6.10.2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise ("angefochtene Verordnung") für nichtig zu erklären; - hilfsweise, Art. 15 der angefochtenen Verordnung insoweit für nichtig zu erklären, als er die rückwirkende Erhebung eines Solidaritätsbeitrags für das Jahr 2022 zulässt; - dem Rat die Kosten aufzuerlegen. (Klagegründe und wesentliche Argumente: Die Klage wird auf zwei Klagegründe gestützt: 1. Erster Klagegrund: Die angefochtene Verordnung sei fehlerhaft auf der Grundlage von Art. 122 Abs. 1 AEUV erlassen worden und hätte vom Rat einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments und gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden müssen, da die angefochtene Verordnung steuerliche Maßnahmen enthalte. - 2. Zweiter Klagegrund: Die angefochtene Verordnung verstoße gegen das in Art. 1 des ersten Zusatzprotokolls zur EMRK und Art. 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Recht auf Eigentum sowie gegen die Grundsätze der Europäischen Union der Rechtmäßigkeit und der Rechtssicherheit, da sie eine rückwirkende Anwendung ihrer Bestimmungen zulasse.)
Vorinstanz: Unternehmen ./. Rat
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2023 Nr. C 63 S. 64