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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 9/24 (BFH) |
§§: | FGO § 52 d Satz 2 |
Schlagwörter | Gerichtsbescheid, Antrag, Nutzungspflicht, Elektronische Übermittlung, Steuerberater |
Rechtsfrage: | War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid des FGs in elektronischer Form über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das FG zu übermitteln? - Zulassung durch BFH- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 30.08.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 44/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 06 67 |