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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 13/24 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a Satz 1, EStG § 9 Abs. 4 Satz 1
Schlagwörter Verpflegungsmehraufwand, Betriebsausgabe, Erste Tätigkeitsstätte, Betriebsstätte, Fahrtkosten, Hafen
Rechtsfrage: Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand eines selbständig tätigen Lotsen: Stellt der Lotsbezirk in einem Hafen eine großräumige Betriebsstätte dar, weil alle Fahrstrecken in einem durch normative Regelungen begrenzten Einzugsbereich umfasst sind und eine Lotsenstation als ortsfeste Einrichtung vorliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.05.2024
Vorinstanz/AZ: 8 K 74/22