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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 12/23 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 |
Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Eigener Hausstand, Wohnungsüberlassung |
Rechtsfrage: | Erfordert das Innehaben einer Wohnung i.S. des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 3 EStG ein eigenes Recht im Sinne eines entgeltlichen Nutzungsrechts des Steuerpflichtigen, das ihm wie bei Eigentum oder einem Mietverhältnis ein zur Ausschließung berechtigendes Hausrecht gewährt, oder ist es ausreichend, dass dem Steuerpflichtigen ein (räumlich) abgrenzbarer Teil eines Wohnhauses unentgeltlich, unter Vereinbarung eines Ausschlusses der Nutzung der Überlassenden, zur Nutzung überlassen wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 01.03.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2311/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 13 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.04.2025 |
Erledigungs-Az: | VI R 12/23 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 11 03 |