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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-112/22 (EuG) |
§§: | AEUV Art. 107, AEUV Art. 108 |
Schlagwörter | EG, EU, Kreditinstitut, Bank, Nichtigkeit, Schweden, Besteuerung, staatliche Beihilfe |
Rechtsfrage: | Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss der Kommission vom 24.11.2021 in der Sache SA.56348 (2021/N) - Schweden: Besteuerung von Kreditinstituten für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2022 Nr. C 191 S. 31 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 17.04.2024 |
Erledigungs-Az: | Rs T-112/22 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 13 96 |