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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V B 220/02
§§: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 15, UStG § 15 a
Schlagwörter Organschaft, Unternehmer, Vorsteuerabzug, Vorsteuerberichtigung
Rechtsfrage: Beschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 30.08.2002
Vorinstanz/AZ: V 22/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 274
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 11 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.05.2003
Erledigungs-Az: V B 220/02
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 31 90