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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 82/04 |
| §§: | EStG § 32 Abs. 4, EStG § 70 Abs. 4 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Nachträgliches Bekanntwerden, Treu und Glauben |
| Rechtsfrage: | Nachträglich bekannt gewordene Grenzbetragsüberschreitung: War es der Familienkasse möglich und zumutbar, aus den wahrheitsgemäßen Angaben im Kindergeldantrag (zum Arbeitslosengeld und zur geringfügigen Beschäftigung) die Prognoseentscheidung des Überschreitens des Grenzbetrages zu treffen? Verstößt demzufolge die Rückforderung gegen Treu und Glauben? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 21.09.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 503/02 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 34 67 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.12.2005 |
| Erledigungs-Az: | III R 82/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 16 46 |