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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 137/00 |
§§: | KStG § 1 |
Schlagwörter | Geschäftsleitung, Ort, Inland, Unbeschränkte Steuerpflicht |
Rechtsfrage: | Ort der Geschäftsleitung einer englischen Ltd. im Inland (Abwicklung aller verwaltungstechnischen Tätigkeiten in einem inländischen Büro) mit der Folge der unbeschränkten Steuerpflicht des Ltd.? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 11.05.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 4118/95 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 84 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.04.2001 |
Erledigungs-Az: | I B 137, 138/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 81 42 |