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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 138/02
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 23.04.2002
Vorinstanz/AZ: 6 K 3453/99 K, G, F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 342
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 28 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2003
Erledigungs-Az: I B 138/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig