Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-64/25 P (EuGH) |
| §§: | DVO (EU) 2020/1216, DVO (EU) 2017/1570, (VO (EU) 2016/1036 Art. 8 Abs. 9, VO (EU) 2016/1037 Art. 13 Abs. 9 |
| Schlagwörter | EG, EU, Antidumpingzoll, Ausgleichszoll, Zoll, Nichtigkeit, Rechnung |
| Rechtsfrage: | Rechtsmittel mehrerer Klägerinnen gegen das EuG-Urteil vom 20.11.2024 Rs T-660/20: Die Rechtsmittelführerinnen beantragen, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - der Klage stattzugeben und die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1216 vom 24.8.2020 zur Nichtigerklärung der von Zhejiang Trunsun Solar Co Ltd. ausgestellten Rechnungen aufgrund der Verletzung der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1570 aufgehobenen Verpflichtung (im Folgenden: angefochtene Verordnung) für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten der Rechtsmittelführerinnen und ihre eigenen Kosten im ersten Rechtszug sowie im Rechtsmittelverfahren aufzuerlegen und den anderen Parteien des Rechtsmittelverfahrens ihre eigenen Kosten aufzuerlegen; - hilfsweise, die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen; - die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht und des Rechtsmittelverfahrens vorzubehalten und den anderen Parteien des Rechtsmittelverfahrens ihre eigenen Kosten aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | EuG |
| Vorinstanz/Datum: | 20.11.2024 |
| Vorinstanz/AZ: | Rs T-660/20 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU C/2025/1535 |