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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 3/23 (BFH) |
§§: | FGO § 41, GSA Fleisch § 2 Abs. 1, GSA Fleisch § 6 a, AEntG § 6 Abs. 9 |
Schlagwörter | GSA Fleisch, Feststellung |
Rechtsfrage: | Kann die Frage, ob eine Firma einen Betrieb bzw. eine selbständige Betriebsabteilung der Fleischwirtschaft i.S.v. § 2 Abs. 1 GSA Fleisch i.V.m. § 6 Abs. 9 AEntG unterhält im Rahmen einer Feststellungsklage geklärt werden, in welcher mittels Zwischengerichtsbescheid die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses getroffen wird. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 17/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 04 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.01.2025 |
Erledigungs-Az: | VII R 3/23 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Klage unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 07 52 |