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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-460/24, (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, staatliche Beihilfe, Bank, Versicherung, Leistung, Personalgestellung
Rechtsfrage: Dem EuGH wird gemäß Art. 267 AEUV die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die folgende Umsatzsteuerbefreiung eine staatliche Beihilfe gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt: Steuerfrei sind sonstige Leistungen, die zwischen Unternehmen erbracht werden, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze ausführen, soweit diese Leistungen unmittelbar zur Ausführung der genannten steuerfreien Umsätze verwendet werden, und für die Personalgestellung dieser Unternehmer an die im ersten Satz genannten Zusammenschlüsse.
Vorinstanz: BundesFG (Österreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2024/5498
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 05.05.2025
Erledigungs-Az: Rs C-460/24
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 09 26