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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-460/24, (EuGH) |
| §§: | AEUV Art. 107 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 |
| Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, staatliche Beihilfe, Bank, Versicherung, Leistung, Personalgestellung |
| Rechtsfrage: | Dem EuGH wird gemäß Art. 267 AEUV die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die folgende Umsatzsteuerbefreiung eine staatliche Beihilfe gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt: Steuerfrei sind sonstige Leistungen, die zwischen Unternehmen erbracht werden, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze ausführen, soweit diese Leistungen unmittelbar zur Ausführung der genannten steuerfreien Umsätze verwendet werden, und für die Personalgestellung dieser Unternehmer an die im ersten Satz genannten Zusammenschlüsse. |
| Vorinstanz: | BundesFG (Österreich) |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU C/2024/5498 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 05.05.2025 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-460/24 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 09 26 |