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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 28/24 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 15 Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1, KStG § 8 Abs. 2 |
Schlagwörter | Verlustabzugsbeschränkung, Stille Beteiligung, Beendigung, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Reichweite der Abzugsbeschränkung für noch nicht verrechnete Verluste aus einer typisch stillen Beteiligung an einer Aktiengesellschaft i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 i.V.m. § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 EStG: Untergang von noch nicht verrechneten laufenden Verlusten einer Kapitalgesellschaft aus typisch stiller Gesellschaft an einer Kapitalgesellschaft im Veranlagungszeitraum der Beendigung der stillen Gesellschaft? Ist eine verfassungskonforme Auslegung von § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 EStG geboten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 776/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 20 08 |