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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 5/22 (BFH) |
| §§: | EStG § 15 a Abs. 4, EStG § 16 |
| Schlagwörter | Verrechenbarer Verlust, Veräußerungserlös, Anschaffungskosten, Einbringungsgeborene Anteile |
| Rechtsfrage: | Kann ein Gesellschafter einen im Zeitpunkt der formwechselnden Umwandlung einer KG hin zu einer GmbH für ihn bestehenden verrechenbaren Verlust nach § 15 a EStG bei der Jahre später erfolgten Veräußerung seiner GmbH-Anteile vom dortigen Veräußerungserlös zum Abzug bringen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 26.01.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 844/20 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 06 54 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 19.03.2025 |
| Erledigungs-Az: | X R 5/22 |
| Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: IX R 4/22 - Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 11 94 |