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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 27/24 (BFH) |
§§: | BranntwMonG § 149, AlkStG § 24 |
Schlagwörter | Branntweinsteuer, Alkohol, Steuerschuldner, Besitz |
Rechtsfrage: | Branntweinmonopol/Alkoholsteuer - Steuerentstehung und Steuerschuldnerschaft bei der Verbringung aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten im Rahmen von Kommissions- bzw. Auktionsgeschäften: Ist diejenige Person, die selbst oder organschaftlich für dem Alkoholsteuergesetz (AlkStG) unterliegende Erzeugnisse, die sie von Personen aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates für gewerbliche Zwecke erhalten hat, unmittelbarer Besitzer im Sinne des § 854 BGB und damit Bezieher im Sinne des AlkStG oder Besitzdiener im Sinne des § 855 BGB und damit nicht Bezieher im Sinne des AlkStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 36/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 00 51 |