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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 35/24 (BFH) |
§§: | ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 15 Abs. 2 Satz 1, ErbStG § 15 Abs. 2 Satz 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1, ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 4, AStG § 15 Abs. 2 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Familienstiftung, Vermögensausstattung, Steuerklasse, Berechtigter |
Rechtsfrage: | Schenkungsteuer: Steuerklasse bei erstmaliger Vermögensausstattung von Familienstiftungen: Ist für die schenkungsteuerliche Behandlung der Zahlung des Grundstockvermögens zu einer Familienstiftung bei der Bestimmung der Steuerklasse gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG hinsichtlich des Begriffs "Berechtigter" allein auf das Verwandtschaftsverhältnis der Stifter zu dem/den Bezugsberechtigten der Stiftung abzustellen oder ist auch das Verwandtschaftsverhältnis zu etwaigen Anfallsberechtigten zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 17.10.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1042/23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 19 60 |