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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 26/23 (BFH) |
§§: | EStG § 15, EStG § 22 Nr. 3 |
Schlagwörter | Gewerbebetrieb, Sonstige Einkünfte, Einkunftsart, Verlust |
Rechtsfrage: | Anerkennung eines gewerblichen Verlustes aus dem beabsichtigten Betrieb eines vertragswidrig nicht gelieferten mobilen Blockheizkraftwerks mit anschließendem Wechsel von einem Vertragsverwaltungsmodell zum Verpachtungsmodell: Welcher Einkunftsart sind die Einkünfte aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks nach Übergang vom Vertragsverwaltungsmodell zum Verpachtungsmodell zuzuordnen? In welchem Veranlagungszeitraum sind die realisierten Verluste zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 22.08.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 712/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 20 74 |