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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 37/20 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Betriebsausgabe, Abzugsverbot, Ferienwohnung, Überlassung |
Rechtsfrage: | Abziehbarkeit von Betriebsausgaben bei Überlassung von Ferienwohnungen durch einen Lohnsteuerhilfeverein an seine selbständigen Beratungsstellenleiter: Genügt die abstrakte Belegenheit einer Einrichtung i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG an einem Ort des Betriebs, um das Abzugsverbot auszuschließen oder muss der Betrieb auch von den untergebrachten Gästen - über die Schlüsselabholung hinaus - aufgesucht werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8008/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 00 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.05.2023 |
Erledigungs-Az: | XI R 37/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 15 34 |