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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 106/01 |
§§: | UStG 1993 § 18 Abs. 8 Nr. 1, UStDV § 52 Abs. 2, UStDV § 55 |
Schlagwörter | Scheinfirma, Null-Regelung, Haftung |
Rechtsfrage: | 1. Ist im umsatzsteuerlichen Abzugsverfahren die sog. Null-Regelung nach § 52 Abs. 2 UStDV nicht anwendbar, weil Rechnungen von Scheinfirmen vorliegen sollen? - 2. Wurde der Kläger zu Recht in Haftung genommen? - 3. Ablehnung des Abzugs der Betriebsausgaben zulässig oder übersteigt das Verlangen des FA verschiedene Angaben über den Rechnungsempfänger beizubringen die Zumutbarkeit? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 18.09.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2073/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 96 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.08.2004 |
Erledigungs-Az: | V R 106/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |